Aktualisierung

Seit 03.04.:

Mit der 16. BayIfSMV ist der Salonbesuch wieder ohne verpflichtende Regeln möglich. Alle bisher bekannten Vorschriften werden somit aufgehoben.

Freiwillige Vorsichtsmaßnahmen können jederzeit umgesetzt werden.

Um den Aufenthalt unserer Gäste in gewohnter Weise ungestört, entspannt & sicher zu gestalten, kann der Salon auch weiterhin nur mit Termin / vorheriger Anmeldung betreten werden und Ihnen wird entsprechend geöffnet.

 

(Alle nachfolgend aufgeführten Regeln haben aktuell keine Gültigkeit!)

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Die wichtigsten aktuell gültigen Maßnahmen & Regeln für Sie im Überblick:

Wir bitten Sie, diese Voraussetzungen für Ihren Termin zu erfüllen und einzuhalten.

 

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Bitte beachten Sie, dass wir angehalten sind, sämtliche Vorschriften und Maßnahmen umzusetzen und auf die Einhaltung zu bestehen. Andernfalls kann Ihnen kein Zutritt gewährt werden oder können Dienstleistungen nicht ausgeführt bzw. fertiggestellt werden.

Einlasskontrolle gemäß Infektionsschutz-Konzept: Zutritt zum Salon erhalten Sie nur nach vorheriger Anmeldung, unter Einhaltung o.g. Maßnahmen, zur vereinbarten Terminzeit.

Dienstleistungen am und im Gesicht ("Signature Beauté") werden vorerst nicht mehr angeboten. Darunter zählen z.B. Behandlungen wie unser: "Signature Eye-Brow" Treatment, "Signature Make-up" oder auch die "Bartpflege".


"G-Regeln" Zutritt in den Salon nur mit entsprechendem Nachweis!

Ohne das Vorzeigen eines entsprechenden, offiziellen und glaubhaften Nachweises kann Ihnen der Zutritt in den Salon nicht gestattet werden. Sofern nötig, sind wir zur Identitätsprüfung mittels Personalausweis verpflichtet. Bei Zweifeln an der Echtheit des Nachweises behalten wir uns das Recht auf Prüfung oder Ablehnung vor!

Anerkannt sind PCR (48 Std.) oder Schnelltest (24 Std.), jeweils mit vorzuzeigendem schriftlichen oder digitalen Nachweis einer autorisierten Stelle (z.B. Test-Station, Arzt, Apotheke). Selbsttests können nicht akzeptiert werden!

Bei 3Gplus ist nur noch der PCR Test für Ungeimpfte zulässig. Nachweis über das negative Testergebnis Ihres PCR Tests, der vor max. 48 Std. durchgeführt wurde. 

Nachweis für vollständig Geimpfte: Impfpass schriftlich oder digital, sofern Ihre Impfung bereits seit min. 14 Tagen vollständig abgeschlossen ist. (Impfnachweis muss eindeutig Ihnen zuzuordnen und der Impfzeitpunkt ersichtlich sein!)

Nachweis für Genesene: Nachweis Ihrer überstandenen Infektion, sofern die Ermittlung mittels PCR-Test erfolgt ist und min. 28 Tage sowie max. 90 Tage zurückliegt. Z.B. die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Isolation mit Datum der Beendigung(Nachweis muss eindeutig Ihnen zuzuordnen und die Zeitspanne nachvollziehbar sein!)

 

- Sofern Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen oder Bedingungen nicht umsetzen können/wollen, bitten wir um zeitnahe Rückmeldung.

- Für den Fall, dass Sie sich gesundheitlich nicht fit fühlen oder Krankheitssymptome verspüren, bitten wir Sie, Ihren Termin ebenfalls zeitnah abzusagen, da wir Sie unter diesen Umständen nicht im Salon begrüßen dürfen (siehe Maßnahmen).



(Alle Maßnahmen, Regeln und Vorschriften gemäß SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard BMAS / BGW, BayIfSMV und Beschlüsse der Regierung. Änderungen vorbehalten. Stand 03.04.2022)
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Mit unserem vollständig ausgearbeiteten  Infektionsschutz-Konzept und den Vorgaben der Regierung versuchen wir, Ihnen größtmögliche Sicherheit für Ihren Aufenthalt im Schnellbach Palais zu ermöglichen und freuen uns Sie wiederzusehen.

Wir bitten um entsprechende Einhaltung und danken für Ihr Verständnis.

 

Bei Fragen zu Ihrem Termin, zu den Vorschriften und Regeln oder zu unserem Infektionsschutz-Konzept stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.